FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
Seit dem 03.04.2022 gibt es erhebliche Lockerungen im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen in Niedersachsen. Grundsätzlich herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. In allen anderen Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht geregelt werden. Von unserem Hausrecht machen wir Gebrauch. In den Innenräumen unserer Vereinsanlage gilt daher weiterhin die Pflicht eine FF...