FFP2-Maskenpflicht in Sportanlagen

Liebe Vereinsmitglieder,
ab dem 04.03.2022 gilt in den Sportanlagen nur noch die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen außer beim Sporttreiben. Das aktuelle Hygienekonzept steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Euer Vorstand